Gemeinde Waldachtal

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Rechtsgültige Bebauungspläne

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans am Ende des Verfahrens gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Nach dieser Veröffentlichung ist der Bebauungsplan rechtskräftig.

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