Rechtsgültige Bebauungspläne für Cresbach mit Oberwaldach, Unterwaldach und Vesperweiler
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans am Ende des Verfahrens gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Nach dieser Veröffentlichung ist der Bebauungsplan rechtskräftig.