Rechtsgültige Bebauungspläne für Tumlingen
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans am Ende des Verfahrens gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Nach dieser Veröffentlichung ist der Bebauungsplan rechtskräftig.
Bebauungsplan „Himmelreich - 3. Änderung“ in Waldachtal-Tumlingen
Bebauungsplan „Hofäcker II - Erweiterung” in Waldachtal-Tumlingen
Bebauungsplan „Markental/Kostenreute - 1. Änderung” in Waldachtal-Tumlingen
Bebauungsplan "Martinskirchle 6. Änderung" in Waldachtal-Tumlingen
Satzung
Abgrenzungsplan
Planungsrechtliche Festsetzgen
Örtliche Bauvorschriften
Begründungen
Lageplan
In Kraft seit 22.03.2019