Verwenden Sie diese Tastaturbefehle, um die Schriftgröße zu verändern:
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans am Ende des Verfahrens gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Nach dieser Veröffentlichung ist der Bebauungsplan rechtskräftig.
Bebauungsplan Sammelverfahren aller Ortsteile.pdf
Satzung (Stellplatzsatzung) zur Festlegung der Zahl der StellplätzeBegründung zur StellplatzsatzungSatzung - ÄnderungBegründungLesefassung
In Kraft seit 30.06.2023