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Die Aufstellung des Bebauungsplans unterliegt dem in den §§ 2 - 4 b Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenem Verfahrensablauf.
Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung.pdfÖffentliche Bekanntmachung - Veränderungssperre.pdfÖffentliche Bekanntmachung - Öffentl. Beteiligung.pdfAbgrenzungsplan.pdfBegründung.pdfPlanungsrechtliche Festsetzungen.pdf